AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Beratungsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von Ernährungsberatung Alica Cwikla, Albert-Schäffenacker-Str. 7, 83646 Bad Tölz, E-Mail: info@ernaehrungsberatung-toelz.de (nachfolgend „Diätassistentin“) gegenüber seinen Kunden, der zu beratenden Person (nachfolgend „Auftraggeber“)
- §1 Allgemeines
1.1 Ein Vertragsverhältnis tritt in der Regel ab dem ersten Beratungsgespräch ein.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und der Diätassistentin unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.3 Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die AGB als alleinverbindlich für die vertragliche Beziehung an. Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt die Diätassistentin – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
- §2 Gegenstand des Vertrages
2.1 Grundlage der zu vereinbarenden Beratungsleistung zwischen der Diätassistentin und dem/der Auftraggeber/in ist das Kennenlerngespräch. Hierbei wird u.a. der Grund für die Beratungsleistung benannt, welcher von der Diätassistentin schriftlich festgehalten wird.
2.2 Die Diätassistentin erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen (z.B. Angaben zu ihrer Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand). Die Gewähr für deren sachlichen Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
2.3 Die Beratung beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Umsetzung der von der Diätassistentin gemachten Stellungnahmen und Empfehlungen obliegen der persönlichen Entscheidung des Auftraggebers und liegen in dessen Verantwortung. Die Beratung ersetzt keine ärztliche Behandlung, sprechen Sie vor der Beratung mit Ihrem Arzt.
- §3 Vertragsabschluss
3.1 Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der Inanspruchnahme / Buchung des Erstgesprächs zu Stande.
- §4 Leistung
4.1 Die Beratung wird von Alica Cwikla, als zertifizierte Diätassistentin, persönlich, telefonisch, per Videotelefonie, per Messenger oder per E-Mail erbracht.
4.2 Die Diätassistentin ist bemüht, dass alle Empfehlungen und Analysen nach bestem Wissen und Gewissen mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze individuell erfolgen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernimmt die Diätassistentin nicht.
4.3 Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Umsetzung des Auftraggebers ab und kann nicht garantiert werden, ebenso kann kein bestimmtes Ergebnis garantiert werden. Der Erfolg liegt somit außerhalb des Einflussbereiches der Diätassistentin.
4.4 Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folge-)Schäden übernommen, sofern diese nach einer Beratung durch die Diätassistentin auftreten.
4.5 Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind.
4.6 Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.
- §5 Schweigepflicht, Auskunftspflicht
5.1 Die Diätassistentin wird die eingesetzten Methoden und Techniken dem Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt der Beratung erläutern sowie auf mögliche Risiken/Nebenwirkungen und zu erwartende Ergebnisse hinweisen.
5.2 Alle Informationen werden von der Diätassistentin vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben (gemäß Strafgesetzbuch §203 der Schweigepflicht). Sie dienen lediglich dem vereinbarten Beratungsverhältnis. Die Informationsweitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
5.4 Über die Beratung wird von der Diätassistentin ein Ergebnisprotokoll geführt, um den Verlauf und den Fortschritt zu dokumentieren. Dies dient dem Schutz beider Parteien.
5.5 Der Auftraggeber kann entsprechend der Auskunftspflicht der Diätassistentin gegen eine Kostenerstattung eine Kopie der gesamten Akte verlangen.
5.6 Bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung entbindet der Auftraggeber den behandelnden Arzt und die Diätassistentin von der Schweigepflicht bezüglich ernährungsbedingter Erkrankungen.
5.7 Der Auftragnehmer erstellt dem Auftraggeber nach Beendigung aller vereinbarten Leistungen einen schriftlichen Bericht über die Beratung, als Zusammenfassung der Dokumentationen.
5.8 Bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung übersendet der Auftragnehmer ein Exemplar des Abschlussberichtes an den behandelnden Arzt. Die entsprechende Entbindung der Schweigepflicht steht in §5 Absatz 6 der AGB
- §6 Schutz des Eigentums
6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Ernährungsberatung erstellten Analysen, Informationsmaterialien sowie Berichte und Hilfsmittel nur für eigene Zwecke zu verwendet. Die Diätassistentin behält das unwiderrufliche, uneingeschränkte und nicht übertragbare Nutzungsrecht. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.
- §8 Vergütung
8.2 Beratungen aufgrund ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigungen sind gem. §43 SGB V umsatzsteuerfrei.
8.3 Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung eine Vergütung je nach gebuchter Leistung. Bei Einzelberatungen in Höhe von 100 € pro Stunde, bei Gruppenworkshops in Höhe von 37,50€ pro Stunde, bei zusätzlich gewünschtem Support via Email/Whats App 20€ pro gebuchtem Monat. Sofern diese entrichtet werden muss, versteht sich die Vergütung inklusive Umsatzsteuer. Beratungen aufgrund ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigungen sind gem. §43 SGB V umsatzsteuerfrei.
8.4 Die Vergütung ist nach der Leistung der Beratung zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB).
8.5 Die Diätassistentin stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
8.5 Eine eventuelle Ratenzahlung muss vorab schriftlich genehmigt und festgehalten werden.
- §9 Zahlungsverzug
9.1 Bei Zahlungsverzug erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Sollte auch nach erfolgter zweiter Mahnung kein Zahlungseingang erfolgen, wird die Diätassistentin eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten sowie weitere Verzugskosten trägt ausschließlich der Auftraggeber/Schuldner.
- §10 Ausfallvergütung
10.1 Sie reservieren als Auftraggeber einen verbindlichen Gesprächstermin mit einer vereinbarten Gesprächszeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können oder verschieben wollen, so informieren Sie mich bitte spätestens 2 Werktag (48 Stunden) vorher. Dies kann telefonisch oder per E-Mail geschehen. Bei späteren Absagen werden 50% des Honorars fällig.
10.4 Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig.
- §11 Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Der Vertrag wird mit dem Buchen einer Leistung wirksam und endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.
11.2 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.4 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- §12 Widerrufsrecht
12.1 Der Vertrag kommt im Anschluss an das Kennenlerngespräch mit Buchung einer Dienstleistung zustande.
12.2 Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.
12.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu zahlen.
12.4 Eine Aussetzung von Beratungsterminen ist bis zu 6 Monaten nach dem letzten Beratungstermin möglich.
- §13 Kostenübernahme durch Krankenkassen
13.1 Die eventuelle Rückerstattung der Beratungskosten wird von dem Auftraggeber selbstständig mit seiner Krankenkasse abgeklärt. (Die Diätassistentin ist hierbei gern behilflich.)
- §14 Speicherung von Daten
14.1 Die Diätassistentin weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhobenen Daten von ihr im Rahmen der Archivierungspflicht gespeichert werden.
14.2 Die Diätassistentin wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Die Diätassistentin verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
14.3 Die Diätassistentin verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
- §15 Haftung
15.1 Eine Haftung für den Erfolg der Beratung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen.
15.2 Eine Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.
- §16 Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
16.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine solche Bestimmung wird durch die Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung nach am nächsten kommt und wirksam ist. Gleiches ist bei auftretenden Rechtslücken gültig.
16.4 Die Diätassistentin ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; die Diätassistentin ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand 19.04.2024